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Die Verbandsgemeinde Neuerburg liegt im äußersten Westen Deutschlands an der luxemburgischen Grenze im südlichen Teil der Westeifel. ![]() Zur Verbandsgemeinde gehören 49 Ortsgemeinden. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat ihren Sitz in der Stadt Neuerburg. Verbandsgemeinden sind gem. § 64 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung aus Gründen des Gemeinwohls gebildete Gebietskörperschaften, die aus benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises bestehen. Die in Verbandsgemeinden zusammengefassten Ortsgemeinden bleiben rechtlich selbständig. |
Die
Verbandsgemeinde nimmt anstelle der Ortsgemeinden folgende Aufgaben in
eigener Zuständigkeit wahr:
die
ihr nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben
den
Brandschutz und die technische Hilfe
den
Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport- , Spiel- und Freizeiteinrichtungen
den
Bau und die Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen, soweit
diese Aufgabe nicht von freien gemeinnützigen Trägern wahrgenommen
werden
die Abwasserbeseitigung den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung |
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Weiter werden die Verbandsgemeinden in staatlichen Auftragsangelegenheiten tätig. D. h., sie nehmen für das Land Rheinland-Pfalz aus Gründen der Bürgernähe bestimmte Aufgaben wahr. Dies
sind zum Beispiel:
das
Passwesen
das
Einwohnermeldewesen
die
Gewerbeüberwachung
die
Wehrerfassung
die Sozialhilfe |
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Darüber
Hinaus führen die Verbandsgemeinden die Verwaltungsgeschäfte
der Ortsgemeinden. Sie sind dabei an Beschlüsse der Ortsgemeinderäte
und an Entscheidungen der Ortsbürgermeister gebunden. Durch die zentrale
Aufgabenerledigung werden aufwändige Verwaltungen in den einzelnen
Ortsgemeinden eingespart.
Die
im Grundgesetz verankerte Selbständigkeit der Ortsgemeinden bleibt
gewahrt. In jeder der 49 Ortsgemeinden, ob in Keppeshausen (mit ...Einwohnern)
oder der Stadt Neuerburg (mit ca. 1750 Einwohnern) entscheiden die Räte
alleine, wenn es um die Belange ihrer Gemeinde geht.
Aufgaben
der Ortsgemeinden sind zum Beispiel:
die
Unterhaltung und Pflege der Gemeindestraßen
der
Bau von Dorfgemeinschaftshäusern
die
Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
das
Aufstellen von Bebauungsplänen
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