....ein allgemeiner Überblick

Die Verbandsgemeinde Neuerburg liegt im äußersten Westen Deutschlands an der luxemburgischen Grenze im südlichen Teil der Westeifel.

Zur Verbandsgemeinde gehören 49 Ortsgemeinden. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat ihren Sitz in der Stadt Neuerburg.

Verbandsgemeinden sind gem. § 64 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung aus Gründen des Gemeinwohls gebildete Gebietskörperschaften, die aus benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises bestehen. Die in Verbandsgemeinden zusammengefassten Ortsgemeinden bleiben rechtlich selbständig.

Die Verbandsgemeinde nimmt anstelle der Ortsgemeinden folgende Aufgaben in eigener Zuständigkeit wahr:
    die ihr nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben
    den Brandschutz und die technische Hilfe
    den Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport- , Spiel- und Freizeiteinrichtungen
    den Bau und die Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen, soweit diese Aufgabe nicht von freien gemeinnützigen Trägern wahrgenommen werden

    die Abwasserbeseitigung

    den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung

Weiter werden die Verbandsgemeinden in staatlichen Auftragsangelegenheiten tätig. D. h., sie nehmen für das Land Rheinland-Pfalz aus Gründen der Bürgernähe bestimmte Aufgaben wahr.
    Dies sind zum Beispiel:
    das Passwesen
    das Einwohnermeldewesen
    die Gewerbeüberwachung
    die Wehrerfassung

    die Sozialhilfe

 
Darüber Hinaus führen die Verbandsgemeinden die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden. Sie sind dabei an Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und an Entscheidungen der Ortsbürgermeister gebunden. Durch die zentrale Aufgabenerledigung werden aufwändige Verwaltungen in den einzelnen Ortsgemeinden eingespart.
Die im Grundgesetz verankerte Selbständigkeit der Ortsgemeinden bleibt gewahrt. In jeder der 49 Ortsgemeinden, ob in Keppeshausen (mit ...Einwohnern) oder der Stadt Neuerburg (mit ca. 1750 Einwohnern) entscheiden die Räte alleine, wenn es um die Belange ihrer Gemeinde geht.
Aufgaben der Ortsgemeinden sind zum Beispiel:
    die Unterhaltung und Pflege der Gemeindestraßen
    der Bau von Dorfgemeinschaftshäusern
    die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
    das Aufstellen von Bebauungsplänen
die Einrichtung und den Erhalt von Spielplätzen